Inhalt des Onlineangebotes

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Urheber- und Kennzeichenrecht
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Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

Der Schutz personenbezogener Daten ist eine Selbstverständlichkeit. Alle Daten, die im Rahmen von Anfragen etc. übermittelt werden, dienen nur der Bearbeitung und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Provisionssätze:
Die Provisionsätze sind auf den jeweiligen Immobilienanzeigen separat ausgewiesen.

Fälligkeit des Provisionsanspruches:
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen (unter Vorbehalt anderer Zahlungsmodalitäten). Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basissatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.

Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.

Aufwendungsersatz:
Wir behalten uns vor, bei Nichterscheinen zu Besichtigungs-, bzw. Besprechungsterminen ohne uns mindestens eine Stunde vor dem Besichtigungs- bzw. Besprechungstermin nachweislich telefonisch informiert zu haben, einen Aufwendungsersatz in Höhe von pauschal 80,00 Euro zzgl. MwSt. dem Kauf-, bzw. Mietinteressenten in Rechnung zu stellen.

Desweiteren ist Aufwendungsersatz fällig, wenn Interessenten feste, nachweisliche Zusagen getätigt haben, und diese später widerrufen.
Dieser Aufwendungsersatz wird nach Aufwand berechnet, und kann bis zu 25 % der vereinbarten Summe ( in den meisten Fällen Courtage ) betragen.

Der Aufwendungsersatz ist sofort ohne Abzug fällig.

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Umsetzung :

Jochen May
– Webconsulting/Social Media –
Friedhofstrasse 6
73497 Tannhausen
Mobil: 0170 / 29 35 375